Zum 1.1.2016 wurde die bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen neu aufgelegt. Das Programm wurde auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ veröffentlicht.
Das Förderprogramm ist ausschließlich auf bereits gegründete Unternehmen ausgerichtet.
Vor einer Gründung können Beratungen mit diesem Programm nicht gefördert werden. Jedoch bieten die Bundesländer eigene Förderungen in Form von Zuschüssen für Beratungen oder einer kostenfreien Gründungsberatung für die Phase vor der Gründung an.
Das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ ist ausgerichtet auf:
Dabei muss das antragstellende Unternehmen seinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und gemäß der EU-Definition als kleines oder mittleres Unternehmen klassifiziert sein. Unternehmen in Schwierigkeiten müssen zusätzlich noch die Voraussetzungen gemäß Nummer 20 Buchstabe a oder Nummer 20 Buchstabe b der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01) in der geltenden Fassung erfüllen.
Gründungsdatum ist:
Unabhängig vom Beratungsbedarf sind folgende Parteien nicht antragsberechtigt:
Ebenfalls nicht gefördert werden Beratungen von Unternehmen, die der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und der Aquakultur angehören oder zu Inhalten, welche im Sinne von Artikel 1 Absatz der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 ausgeschlossen sind.
Bestands- und Jungunternehmen können im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte unterstützt werden:
Auf der Plattform des BAFA werden das Verwendungsnachweisformular und die Formulare zur De-minimis und zur EU-KMU-Erklärung bereitgestellt. Diese Unterlagen müssen zusammen mit den oben genannten Nachweisen in das Portal hochgeladen werden.
Im Rahmen des Förderverfahrens muss der Antragsteller mindestens die Zahlung seines Eigenanteils belegen. Der Eigenanteil besteht aus der Differenz zwischen den förderfähigen Beratungskosten und der zu erwartenden Förderung (siehe Tabelle oben).
Die Unterlagen werden vorab von der Leitstelle geprüft und an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Entscheidungsfindung weitergeleitet. Nach Abschluss der Prüfung durch das BAFA erfolgt die Bewilligung und die Auszahlung der Förderung. Der Zuschuss ist als De-minimis-Beihilfe zu kategorisieren.
Haben Sie noch weitere Fragen zu den neuen BAFA-Richtlinien? Kontaktieren Sie uns.